Bonn, 16. März 2026. Ein besseres Wassermanagement für und mit Frauen verbessert Gesundheit, Bildung und Wirtschaft für alle. Die Chancen liegen auf der Hand.
Wer in München, Mailand oder Marrakesch einen Wasserhahn aufdreht, bekommt fließendes Wasser – sauber und sofort verfügbar für alle. Doch bei der Wasserversorgung geht es nicht nur um technische Fragen von Rohren und Rechnungen. Wasser ist auch politische und wirtschaftliche Macht – und diese Macht ist ungleich verteilt. Es geht darum, wer entscheidet, wer profitiert und wer leer ausgeht.
Frauen sind von Wasserproblemen durch Dürren, Überschwemmungen oder fehlende Wasseraufbereitung besonders stark betroffen. Die Ursachen dafür sind die ungleiche Aufgabenverteilung zwischen den Geschlechtern ebenso wie Infrastruktur, die nicht dem Bedarf der Frauen gerecht wird. Vor diesem Hintergrund stellt der UN-Weltwassertag 2026 das Thema Wasser und Geschlecht in den Mittelpunkt, unter dem Motto „Wo Wasser fließt, wächst Gleichberechtigung“. Das Bewusstsein für diesen Zusammenhang nimmt zu: 76 % der nationalen Politiken rund um Wasser, Sanitäranlagen und Hygiene umfassen Maßnahmen für Frauen und Mädchen. Doch es mangelt an der Umsetzung: Nicht einmal jedes zweite Land misst und meldet Fortschritte, und nur 27 % der Staaten leiten entsprechende Mittel direkt an Frauen und Mädchen weiter. Vielerorts hängt der Zugang zu Wasser für Sanitärversorgung, Hygiene und Landwirtschaft noch immer vom Geschlecht ab – dabei würde eine gerechte Verteilung wichtige Entwicklungschancen für alle erschließen. Dazu braucht es ein Bewusstsein für Machtstrukturen – und den Willen, sie zu verändern.
Gleichberechtigung kann nicht bestehen, solange es in sieben von zehn Haushalten ohne Wasseranschluss hauptsächlich Frauen und Mädchen sind, die Wasser holen. Dafür zahlen sie einen hohen Preis: versäumter Schulunterricht, körperliche Belastung und tägliche Belästigung oder sogar sexuelle Erpressung. Auch Entwicklung lässt sich nicht realisieren, wenn weltweit 156 Millionen Mädchen im Alter von 10 bis 19 Jahren noch immer keinen Zugang zu grundlegender Hygiene haben, was ihre Gesundheit, Würde und Bildung beeinträchtigt.
Wassergerechtigkeit ermöglichen
Echter Fortschritt erfordert drei Dinge: die Anerkennung der Rolle und Bedürfnisse von Frauen in Wasserwirtschaft und Landwirtschaft, Investitionen in geschlechtersensible Infrastruktur sowie wirksame Entscheidungsmacht für Frauen im Wassermanagement.
In weiten Teilen der Welt ist das Wassermanagement aus der Not heraus weiblicher geworden – mit spürbaren Folgen. Während Männer in die Städte abwandern, übernehmen Frauen zunehmend Bewässerungsaufgaben, halten dörfliche Wasserstellen instand und sichern auch in Dürre- und Hochwasserperioden den Gemeindezusammenhalt. Mit mehr Unterstützung könnten sie diese Situation als Chance nutzen, statt lediglich die Last dieser Entwicklungen zu tragen. So schafft der Zugang zu Bewässerungsanlagen und Agrarland für Frauen zusätzliche Einkommen, verbessert die Ernährungssicherheit und ermöglicht die Gründung weiblicher Genossenschaften. In Marokko und anderen Ländern fördern solche Agrargenossenschaften kollektives Handeln – von wirtschaftlicher Zusammenarbeit über Vernetzung, Wissensaustausch bis hin zu Bildungsangeboten und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.
Eine weitere Voraussetzung für Wassergerechtigkeit ist geschlechtersensible (Wasser-)Infrastruktur: Sanitäreinrichtungen in Schulen, ein sicherer häuslicher Wasserzugang und angemessene Arbeitsbedingungen an Baustellen und Betriebsstätten der Wasserinfrastruktur. Gendersensible Wasserinfrastruktur verbessert die Bildung, Gesundheit, Beschäftigung und Sicherheit. So erhöhen sichere Sanitäranlagen in Schulen die Anwesenheitsquote von Mädchen. Im westlichen Rajasthan ersparen Tankwagenlieferungen Frauen kilometerlange Wege zum Wasserholen. In Bangladesch und anderen Ländern haben häusliche Leitungsanschlüsse und wohnortnahe Brunnen dazu beigetragen, dass Frauen beim Wasserholen seltener belästigt werden. Und sichere Arbeitsbedingungen haben die Einbindung von Ingenieurinnen und Arbeiterinnen gefördert, wie Erfahrungen aus Dammbauprojekten in Marokko belegen.
Mehr weibliche Führungskräfte, bessere Wasserversorgung
Schließlich stellt sich die Frage, wer Entscheidungen trifft. Frauen sind von der Wasserbewirtschaftung noch immer weitgehend ausgeschlossen und haben kaum Mitsprache bei der Kontrolle und Verwaltung dieser Ressource und der Infrastruktur, oder bei Entscheidungen über den Wasserzugang. 2023 verfügten 15 % aller Länder nicht über Mechanismen, die die Beteiligung von Frauen am Wassermanagement sicherstellen, und Frauen hatten nur 26 % der Führungspositionen in untersuchten Wasserorganisationen inne. Dabei verbessert die Partizipation von Frauen die Leistung von Wassersystemen in betrieblicher Hinsicht (Instandhaltung, Bewässerungseffizienz, Wasserreinheit) und wirkt sich positiv auf Gesundheit, Ernährung, Bildung, wirtschaftliche Chancen und Umweltbewusstsein aus. In Frauen, die an der Wasserversorgung beteiligt sind, zu investieren, ist daher keine soziale Gefälligkeit – es ist schlicht wirksame Entwicklungspolitik.
Gerechte Wasserversorgung ermöglicht Entwicklung für alle – denn es geht nicht nur um Rohre und Rechnungen, sondern darum, wer entscheidet, wer profitiert und wer leer ausgeht.
Dies ist eine Kolumne des Bonn Water Network, dem die Autorinnen angehören:
Dr. Annabelle Houdret ist Politikwissenschaftlerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsabteilung "Umwelt-Governance“ des German Institute of Development and Sustainability (IDOS) in Bonn.
Prof. Dr. Anindita Sarkar ist Professorin am Department of Geography des Miranda House, University of Delhi, und wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsabteilung „Ökologie und Management natürlicher Ressourcen“ am Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF) der Universität Bonn.
Le Liban lance un des plus grands défis au Hezbollah et à ses alliés iraniens depuis des années
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Das Bundesentwicklungsministerium muss sich wandeln – es hat in dieser Legislaturperiode vielleicht zum letzten Mal die Chance, seine Arbeit als zukunftsfähiges und eigenständiges Politikfeld zu erhalten.
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À Londres et Paris, les ambassadeurs japonais surfent sur les réseaux sociaux pour se faire des alliés
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Written by Clement Evroux.
Outcome of the association to Horizon EuropeFollowing the 2021 entry into force of the Trade and Cooperation Agreement between the EU and the UK, on 1 January 2024 the UK became an associated country to Horizon Europe 2021‑2027. The scope of the association covers the whole programme except for the ‘accelerator’ instrument within the European Innovation Council.
According to the Horizon Europe dashboard, as of 9 January 2026, the number of UK projects participating in Horizon activities was 5 970, corresponding to 3 659 grant agreements, with a net contribution from the EU of €1.32 billion. Most UK participation focuses on pillar I of Horizon Europe (‘excellent science’), with 2 420 project entities, and pillar II (‘global challenges and European industrial competitiveness’), with 3 220 projects. Out of the total 5 970 projects, 907 involve a UK-based small or medium-sized enterprise.
The UK is the associated country with the highest number of Horizon Europe involvements, second only to Norway in terms of net EU contribution received.
Upcoming opportunities for cooperation in research and innovationAgainst the backdrop of the multiannual financial framework (MFF) 2028‑2034, the legislative proposals for Horizon Europe and the Euratom training programme both offer relevant opportunities for continuing and strengthening the bilateral cooperation between the Union and the UK on research and innovation. Article 9 of the proposed Horizon Europe 2028‑2034 regulation provides for legal grounds to associate third countries, using a set of rules that largely follow Horizon 2021‑2027’s current guidelines.
However, the unveiling of the proposal on the European competitiveness fund could lead to the UK considering association to this programme under Article 11. This would ensure it remained eligible for the collaborative research activities scheduled under the four policy windows (clean transition and industrial decarbonisation; digital leadership; health, biotech, agriculture and bioeconomy; resilience, security, defence and space). Such activities would be successors to the six clusters that currently make up the second pillar of Horizon Europe. Furthermore, although the UK has chosen not to join the current Euratom training programme, the proposed regulation establishing the Euratom training programme 2028‑2032 includes (in Article 8) a legal ground for association, which would facilitate cooperation on nuclear fission and fusion.
European Parliament’s views on UK association to Horizon EuropeIn February 2025, in a resolution on the assessment of the implementation of Horizon Europe, the European Parliament specifically welcomed the association of the UK and Switzerland to Horizon Europe. It recognises that UK and Swiss science and innovation are an integral part of the European science and innovation ecosystem, while also expressing its concern about the automatic rebate for the UK included in the amended protocol in 2023.
Future opportunities in briefThe relevant sectoral proposals in the MFF 2028‑2034 (Horizon Europe, the competitiveness fund and the Euratom training programme) include legal grounds for association tailored to specific countries and relevant joint goals for cooperation.
Read this ‘at a glance’ note on ‘Research and innovation: State of play of EU-UK cooperation‘ in the Think Tank pages of the European Parliament.